Das Landgericht Bonn hat das Verfahren um den WCCB-Skandal gegen die beiden städtischen Angestellten Arno Hübner und Eva-Maria Zwiebler am heutigen Freitag eingestellt. Stadtdirektor a.D. Hübner muss eine Geldauflage in Höhe von 20.000 Euro, die ehemalige Bürgeramtsleiterin Zwiebler in Höhe von 15.000 Euro zahlen. Hübners Rechtsanwalt Dr. Stefan Hiebl wertete die Einstellung nach § 153a als „optimales Ergebnis, welches in seiner Auswirkung mit einem Freispruch gleichsteht“.
Die Einstellung des Verfahrens hing auch an der Frage, ob die Stadt die Prozesskosten in Höhe von 842.000 Euro übernimmt. Im Laufe des sechsjährigen Verfahrens hatte die Stadt die Kosten bezahlt. Bei einer Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage hätte die Stadt – anders als bei einem Freispruch – die Prozesskosten von Hübner und Zwiebler zurückfordern können. Der Stadtrat entschied sich Donnerstagnacht gegen eine Rückforderung und machte damit den Weg für die Verfahrenseinstellung frei.
Noch offen ist derweil das zivilrechtliche Verfahren im Bürgschaftsstreit zwischen Sparkasse Köln Bonn und der Stadt Bonn. Auf einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich hatte sich die Sparkasse nicht einlassen wollen.
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Zu den Hintergründen der WCCB-Verfahren berichten wir ausführlich auf S. 3 der Juni-Ausgabe der Zeitung „Der Neue Kämmerer“.