Das Landesverfassungsgericht in Greifswald hat im Streit um die Kosten bei der Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes zu Gunsten mehrerer Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern entschieden. Kommunale Verfassungsbeschwerde eingereicht hatten laut einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa die Städte Rostock und Schwerin sowie der Landkreis Ludwigslust-Parchim, stellvertretend für die Landkreise im Bundesland.
Sie machten mit ihren Verfassungsbeschwerden die Verletzung des Konnexitätsprinzips geltend, heißt es in der Mitteilung des Landgerichts. Das Land hatte die Landkreise und kreisfreien Städte als „Träger der Eingliederungshilfe im Sinne des Bundesteilhabegesetzes bestimmt“.
Die Richter in Greifswald haben nun entschieden, dass das Land neu regeln muss, wie es die Kosten bemisst, die es den Kommunen erstattet. Der Landesgesetzgeber muss jetzt bis Ende 2022 – auch rückwirkend – eine detaillierte Kostenaufstellung erbringen.
Mehrbelastung für Kommunen
Zum Hintergrund: Das Bundesteilhabegesetz soll die Teilhabe am Leben der Gesellschaft für Menschen mit Behinderung verbessern. Die Kommunen haben laut Landkreistag dadurch Mehraufwendungen von etwa 27,6 Millionen Euro pro Jahr, erhielten vom Land aber nur 4,2 Millionen Euro, heißt es in der dpa-Meldung. Die betroffenen Kommunen sehen hierdurch das Konnexitätsprinzip verletzt. Dieses schreibt vor, dass den Kommunen bei der Übertragung einer neuen Aufgabe auch das notwendige Geld zu deren Umsetzung gewährt werden muss.
Das Landesverfassungsgericht in Greifswald entschied zwar nicht, dass die Ausgleichsbeträge per se unzureichend sind, verfügte aber, dass der Gesetzgeber die zu erstattenden Kosten genauer bestimmen muss. Bisher sind in den dazugehörigen Gesetzen nur pauschale Beträge aufgeführt.
Anne-Kathrin Meves ist Redakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Nach dem Studium der Anglistik, Geschichte und Wirtschaftswissenschaften (M.A.) hat sie ein Volontariat beim Deutschen Fachverlag in Frankfurt am Main absolviert. Danach wechselte sie 2011 als Redakteurin zu Frankfurt Business Media, dem FAZ Fachverlag. Zunächst schrieb sie dort für die Magazine „FINANCE“ und „Der Treasurer“. 2018 wechselte sie in das Redaktionsteam von „Der Neue Kämmerer“.