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So funktioniert das Vorkaufsrecht für preiswerten Wohnraum in München

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Das Ziel der Stadtanleihe Münchens war, die Bürger zu beteiligen und soziale Projekte voranzubringen. Mittlerweile sind drei Viertel des Anleihevolumens in einen Vorkaufsrechtsfall geflossen, wie die Kämmerei der Bayerischen Hauptstadt auf DNK-Nachfrage mitteilt. Aus dem Erlös des 2020 begebenen Social Bonds habe die Landeshauptstadt 90 Millionen Euro genutzt, um den Ankauf eines Vorkaufsrechtsfalls im Stadtteil Sendling zu refinanzieren. Den Rest des Geldes hat die Stadt in Bildungsinfrastruktur investiert.

Die Anwendung des Vorkaufsrechts ist in München kein Einzelfall. Laut einer Beschlussvorlage hat die Stadt hierfür in Erhaltungssatzungsgebieten insgesamt rund 588 Millionen Euro zwischen Mitte 2018 und Anfang 2021 ausgegeben. In den Gebieten sollen gewachsene Bevölkerungsstrukturen bewahrt und Verdrängungsprozesse vermieden werden.

Unbefristete Erhaltungssatzungen in München

„Für bestimmte Gebiete gibt es beschlossene Erhaltungssatzungen nach Paragraf 172 des Baugesetzbuches (BauGB)“, erläutert ein Sprecher der Stadt. Erstmalig hat München 1987 von dem Recht Gebrauch gemacht und eine Erhaltungsatzung erlassen. Denn in den entsprechenden Gebieten habe München ein besonderes Mitspracherecht, so der Stadtsprecher: Neben Genehmigungspflichten für Baumaßnahmen und einem Umwandlungsverbot in Sondereigentum würden auch städtische Vorkaufsrechte für Grundstücke gelten.

Inzwischen hat die Landeshauptstadt 32 solcher Erhaltungssatzungsgebiete geschaffen. Darin leben rund 334.000 Einwohner in 192.000 Wohnungen. Laut dem Stadtportal Münchens wird die Eignung der Gebiete alle fünf Jahre überprüft, obwohl die Erhaltungssatzungen unbefristet gültig sind.

Bezahlbarer Wohnraum durch Vorkaufsrecht

Wenn die Kommune eine Erhaltungssatzung nach Paragraf 172 BauGB geschaffen hat, kann das Vorkaufsrecht bei Inhaberwechseln ausgeübt werden. Die gesetzlichen Vorkaufsrechte sind im Wesentlichen in den Paragrafen 24 und 25 BauGB geregelt. In Bayern spielt zudem das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatschG) eine Rolle. Wie die Münchener Kämmerei mitteilt, ist ein Stadtratsbeschluss notwendig, um in den geplanten Kaufvertrag eintreten zu können.

Ferner gibt es noch eine weitere Bedingung: Potentielle Käufer können in den Gebieten eine sogenannte Abwendungserklärung abgeben und somit die Ausübung des Vorkaufsrechtes stoppen. Allerdings ist das Ziel der Stadt, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten, damit trotzdem erfüllt: Denn die Käufer verpflichten sich, das Grundstück nach den Zielen der Erhaltungssatzung zu verwenden, sich also beispielsweise an Mietpreis- und Belegungsbindungen zu halten.

a.jarchau@derneuekaemmerer.de

Info

Aufgrund der Coronakrise übt die Stadt München Vorkaufsrechte seit Mai vergangenen Jahres bis auf Weiteres nur noch im „begründeten Einzelfall und unter Berücksichtigung der laufenden, aktuellen Haushaltssituation“ aus.

Mehr zum Thema finden Sie auf unseren Themenseiten Alternative Finanzierungen und Wohnungsbau.