Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Satzungen über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in den Gemeinden Timmendorfer Strand und Hohwacht für unwirksam erklärt (Aktenzeichen 6 KN 1/24 und 2/24). Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der 6. Senat laut Mitteilung vom 25. April wegen „grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfragen zugelassen“.
Der Senat bemängelte, dass sich der Steuermaßstab der Kommunen entscheidend an dem Lagewert orientiere, ergänzt um weitere Faktoren wie Größe und Alter der Zweitwohnung. Der Lagewert entspräche dabei dem jeweiligen Bodenrichtwert des Grundstücks, auf dem sich die Zweitwohnung befindet.
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