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Sportstätten: Länder fordern Bund zur Prüfung der Umsatzsteuerbefreiung auf

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Die ab Januar 2025 geplante Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung für den Sportbereich (§ 4 Nummer 22 Buchstabe c UStG-E) könnte für Kommunen erhebliche finanzielle Einbußen mit sich bringen. Darauf machten in der vergangenen Woche Länder im Finanzausschuss des Bundesrats aufmerksam, unter anderem Hessen. Die Länder hätten sich im Finanzausschuss „einvernehmlich dafür ausgesprochen, den Bund aufzufordern zu prüfen“, ob auf die Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung für den Sportbereich zunächst verzichtet werden könne. Nach „eingehender fachlicher Prüfung“ solle sie dann für ein „zukünftiges Gesetzgebungsverfahren“ vorgesehen werden. Das bestätigt das Hessische Finanzministerium gegenüber DNK.

Umsatzsteuerbefreiung: Hessen befürchtet gegenteiligen Effekt

Im Vorfeld der Sitzung am 12. September hatte sich Hessen gegen die vom Bund geplante Erweiterung der Umsatzsteuerbefreiung für den Sportbereich eingesetzt. Damit könne das Gegenteil dessen bewirkt werden, was eigentlich bezweckt war, hieß es in einer Mitteilung aus der vergangenen Woche. Die im Rahmen des Jahressteuergesetzes ab Januar 2025 geplante Neuregelung „könnte erhebliche finanzielle Nachteile für Kommunen als Betreiber von Sportanlagen mit sich bringen – und somit am Ende auch für die Menschen und Vereine als Nutzer der Sportstätten.“ Hessens Finanzminister Alexander Lorz hatte daher eine „gründliche Analyse vor einer Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung“ angemahnt.

Umsatzsteuer: Finanzierungslücken bei Sportstätten befürchtet

Auf den ersten Blick sehe die geplante Erweiterung der Umsatzsteuerbefreiung für den Sportbereich nach einer guten Idee aus, sagt Lorz in der Mitteilung. „Der Teufel steckt aber im Detail.“ So müsse eine Kommune als Betreiber einer Sportanlage zwar keine Umsatzsteuer mehr auf Eintrittsgelder oder die Hallenmiete erheben. Gleichzeitig könne sie sich aber auch die Vorsteuer nicht mehr vom Finanzamt erstatten lassen. „Gerade bei sehr teuren Projekten wie der Errichtung, Instandsetzung oder Erneuerung von Turnhallen oder Schwimmbädern könnte die Neuregelung deshalb zu erheblichen Finanzierungslücken führen“, so Lorz.

ak.meves@derneuekaemmerer.de

Anne-Kathrin Meves

Anne-Kathrin Meves ist Redakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Nach dem Studium der Anglistik, Geschichte und Wirtschaftswissenschaften (M.A.) hat sie ein Volontariat beim Deutschen Fachverlag in Frankfurt am Main absolviert. Danach wechselte sie 2011 als Redakteurin zu Frankfurt Business Media, dem FAZ Fachverlag. Zunächst schrieb sie dort für die Magazine „FINANCE“ und „Der Treasurer“. 2018 wechselte sie in das Redaktionsteam von „Der Neue Kämmerer“.