Die Fortschreibung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ist gescheitert. Der Gesetzesentwurf zur Änderung des OZG, das sogenannte OZG 2.0, verfehlte bei der Abstimmung im Bundesrat am vergangenen Freitag die Mehrheit. Für die Verwaltungsdigitalisierung hätte der Gesetzentwurf zukunftsträchtige Weichen gestellt. Entsprechend fordert Alexander Handschuh, Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebunds und Mitglied im IT-Planungsrat, den Bund dazu auf, den Vermittlungsausschuss einzuschalten. Bundesinnenministerin Nancy Faeser will dies ebenfalls dem Kabinett vorschlagen.
Scheitern des OZG 2.0 „ein verheerendes Signal“
„Für die Digitalisierung in Deutschland ist die Ablehnung des Gesetzes ein ganz verheerendes Signal“, sagt Handschuh auf Nachfrage der DNK-Schwesterpublikation #stadtvonmorgen. Mit dem OZG 2.0 habe man „Lehren aus dem partiellen Scheitern des OZG ziehen und nachsteuern“ wollen, erklärt Handschuh. Ursprünglich zielte das Onlinezugangsgesetz darauf ab, 575 Bündel an Verwaltungsleistungen bis 2023 zu digitalisieren. Da dies in Gänze nicht gelungen ist, sollte das neue OZG 2.0 entsprechende Lücken schließen.
Unter anderem ging es um die Vereinheitlichung von digitalen Standards und Schnittstellen. Zudem sollte das OZG 2.0 noch bestehende Schriftformerfordernisse abbauen. Darüber hinaus zielte es darauf ab, Benutzerkonten für Onlineanträge und digitale Bescheide, die sogenannte BundID, zu ermöglichen. Es hätte dazu beigetragen, Bürgern „den Gang zum Amt zu ersparen und die Zettelwirtschaft zu beenden“, sagt Innenministerin Faeser auf #stadtvonmorgen-Nachfrage. Zudem hätte das Gesetz „der Wirtschaft viel Bürokratie erspart“. Die Ablehnung schade „der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland, für die ein digitaler Staat entscheidend ist“.
Digitalisierung: OZG 2.0 „Schritt in richtige Richtung“
Handschuh ist davon überzeugt, dass das OZG 2.0 in Sachen Verwaltungsdigitalisierung „ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung“ gewesen wäre. „Gegen die mit ihm verbundenen Errungenschaften kann niemand sein, der die Digitalisierung voranbringen will.“ Gleichwohl gibt es zum Gesetzentwurf auch aus Reihen der Kommunen kritische Stimmen – insbesondere hinsichtlich der mit dem Gesetz verbundenen organisatorischen Rahmenbedingungen.
Auf Kritik stößt laut Handschuh unter anderem, dass mit dem OZG 2.0 der Bund in Eigenregie digitale Standards hätte festlegen können – hier forderten nicht zuletzt die Kommunen einen Einbezug. Auch der im Gesetzentwurf vorgesehene Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen des Bundes sorgt unter verschiedenen Blickwinkel für Skepsis. Aus Sicht der Kommunen ergibt sich etwa die Frage, welche Auswirkung ein solcher Rechtsanspruch auf sie als Erbringer von an sie delegierten Aufgaben wie der Kfz-Anmeldung oder dem Meldewesen hat. Darüber hinaus bedarf die Rollenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen – und damit letztendlich auch deren Finanzbeziehungen – im Zusammenhang mit dem OZG 2.0 einer Klärung.
Info
Der #stadtvonmorgen-Beitrag mit der Einschätzung von Alexander Handschuh zum Scheitern des OZG 2.0 ist hier zu finden. Den Beitrag mit dem Statement von Innenministerin Nancy Faeser gibt es hier.
Anne-Kathrin Meves ist Redakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Nach dem Studium der Anglistik, Geschichte und Wirtschaftswissenschaften (M.A.) hat sie ein Volontariat beim Deutschen Fachverlag in Frankfurt am Main absolviert. Danach wechselte sie 2011 als Redakteurin zu Frankfurt Business Media, dem FAZ Fachverlag. Zunächst schrieb sie dort für die Magazine „FINANCE“ und „Der Treasurer“. 2018 wechselte sie in das Redaktionsteam von „Der Neue Kämmerer“.