Der digitale Bauantrag soll bis Ende des Jahres umgesetzt werden, berichtete Bundesbauministerin Klara Geywitz am 10. April dem Digitalausschuss des Bundestages. Federführend sei das Land Mecklenburg-Vorpommern, das die Anwendung entwickle. Nach dem Prinzip „Einer für Alle“ steht die Software anschließend auch allen anderen Bundesländern zur Verfügung. Sie hoffe, dass die Digitalisierung Planungsprozesse beschleunige, sagte Geywitz. Auch für die Bürgerbeteiligung biete sie neue Möglichkeiten. Und schließlich könne man damit besser auf personelle Herausforderungen durch den Generationswechsel in den Bauämtern reagieren.
Digitalisierungskosten verlagern sich auf Länder und Kommunen
Auf nationaler Ebene stehen insbesondere die einheitliche Identifizierung der Nutzer durch die BundID und die Registermodernisierung auf der Vorhabenliste. Einen Überblick über den Stand der OZG-Umsetzung gibt das Dashbord Digitale Verwaltung des Bundesinnenministeriums. Zum Stand der Registermodernisierung hat das Bundesverwaltungsamt eine Registerlandkarte aufgebaut. Allerdings sind im Bundeshaushalt 2024 lediglich 18 Millionen Euro für die Umsetzung des OZG vorgesehen. 110 Millionen Euro stehen aus dem Vorjahr noch als Haushaltsreste zur Verfügung. Im Gesetzentwurf zur Änderung des OZG sind dagegen 575 Millionen Euro veranschlagt. So verlagert sich die Finanzierungslast auf Länder und Kommunen. In den Kommunen geht die Digitalisierung unterdessen mit eigenen Mitteln und der Unterstützung durch die Länder voran. Die Verwaltungen sind über die Einführung digitaler Antragsmöglichkeiten hinaus unter anderem mit der Digitalisierung der internen Daten und Abläufe (Stichwort: E-Akte) beschäftigt.
Landesprogramme schaffen digitale Pilotprojekte
Für die Städte und Landkreise stellen sich zudem weitere Aufgaben, die mit Hilfe der Digitalisierung angegangen werden und einen direkten Bezug zur Klimapolitik haben. So hat sich im Landkreis Fulda gerade das digitale Alarmsystem für Starkregenereignisse bewährt. Das vom Land Hessen im Rahmen des Förderprogramms „Starke Heimat Hessen“ geförderte Projekt erlaubte es der Feuerwehr, die Bevölkerung frühzeitig vor Unwettergefahren zu warnen. Digitalministerin Kristina Sinemus hatte das Warnsystem eine Woche vorher eingeweiht. Mehr als 180 Sensoren an Abwasserkanälen, Brücken, öffentlichen Gebäuden und Gewässern in den 23 Kommunen des Landkreises messen die Niederschlagsmengen, die Gewässerpegel und das Abflussverhalten in Echtzeit. Von den Gesamtkosten in Höhe von knapp 1 Million Euro übernahm das Land 820.000 Euro.
Bundesförderung für Smart Cities läuft aus
Die Bundesförderung für Smart Cities, die in den Jahren 2019 bis 2021 an 73 Modellprojekte vergeben wurde und insgesamt 820 Millionen Euro beträgt, ermöglicht in den geförderten Städten und Gemeinden zwar wichtige Bausteine für die digitale Transformation. Doch sie ist auch mit einem eigenen finanziellen Aufwand in Höhe von 35 Prozent der förderfähigen Kosten verbunden. Das bedeutet bei hochgerechneten Kosten von 1.260 Millionen Euro immerhin 440 Millionen Euro, die von den Trägern der 73 Modellprojekte aufzubringen sind. Bei einer auf fünf Jahre angelegten Laufzeit stehen die ersten Projekte vor dem Auslaufen der Förderung.
Auch die Wärmeplanung belastet die Kommunen
Mit dem Wärmeplanungsgesetz hat die Bundesregierung den Kommunen über die Länder eine Aufgabe gestellt, die insbesondere die energetische Transformation beschleunigen soll. Zur Wärmeversorgung der Großstädte muss bis Mitte 2026 eine Wärmeplanung vorliegen, kleinere Kommunen haben zwei Jahre länger Zeit. Den Kommunen entstehen nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) Kosten zwischen 50.000 Euro für Kommunen mit 10.000 Einwohnern und 428.000 Euro für Kommunen mit 500.000 Einwohnern. Der Bund unterstützt die Länder über einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer bis 2028 mit 500 Millionen Euro, die diese an die Kommunen weiterreichen sollen. Insgesamt dürften auf die Städte Kosten von mehr als 100 Milliarden Euro für die Wärmeplanung und deren Umsetzung zukommen, schätzt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages.
Mobilitätswende mit Finanzierungslücken
Die Frage, die sich im Zusammenspiel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden jeweils stellt, ist die der Zuständigkeit und damit des angemessenen Finanzierungsbeitrags. Das zeigt sich beispielsweise bei der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs, der zugleich das vergünstigte Deutschlandticket und den Ausbau der Kapazitäten stemmen muss. In den Städten ist die Mobilitätswende zudem mit Investitionen in veränderte Verkehrswege und neue Mobilitätsangebote verbunden. Dafür wünschen sich die Kommunen mehr Spielraum durch die Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes.
Hamburg erntet Früchte der Transformation
Wie sich aus der Transformation auch Gewinne oder zumindest Kosteneinsparungen generieren lassen, zeigt sich am Beispiel der Stromrechnung der Hansestadt Hamburg. Dort wurden sukzessive Straßenlampen, Ampeln und beleuchtete Verkehrszeichen auf LED umgestellt. Das Resultat: Straßenlaternen verbrauchen laut Hamburger Senat 30 Prozent weniger Strom als 2020, Ampeln und Leuchtverkehrszeichen konnten 69 bzw. 83 Prozent einsparen. Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel sieht die Transformation als Pflichtaufgabe: „Bei der Transformation der Daseinsvorsorge in Richtung Nachhaltigkeit geht es längst nicht mehr um das ,Ob‘, sondern um das ,Wie‘. Gleichwohl ist die Liste der Aufgaben und Herausforderungen enorm lang. Klar ist, am Ende des Tages ist vieles eine Frage des Geldes, denn ohne erhebliche Investitionen in die entsprechenden Zukunftsfelder geht es nicht. Und wir alle wissen, der Umbau der Daseinsvorsorge ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Schon jetzt gibt es in vielen Städten – nicht zuletzt bei uns in Hamburg – erfolgreiche Beispiele für diese Transformationsprozesse, zum Beispiel bei unseren öffentlichen Unternehmen.“
Info
Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel diskutiert am 20. November auf der Vorabendveranstaltung der F.A.Z.-Konferenz „Stadt von morgen“ mit Vertretern kommunaler Unternehmen über Transformation als städtische Aufgabe und deren Umsetzung im Zusammenspiel der kommunalen Akteure. Mit ihm auf dem Podium sitzen Stefanie Haaks, Vorstandsvorsitzende der Kölner Verkehrsbetriebe, Jens Meier, CEO der Stadtwerke Lübeck Gruppe, und Bernd Rosenbusch, Geschäftsführer des Münchner Verkehrs- und Tarifverbunds.
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Der Beitrag ist zuerst in der aktuellen Ausgabe 2/2024 von Der Neue Kämmerer erschienen. Hier geht es zum E-Paper und hier zur Newsletteranmeldung.
Gunther Schilling ist Verantwortlicher Redakteur Public Sector mit Schwerpunkt „#stadtvonmorgen“. Für „Der Neue Kämmerer“ schreibt er insbesondere über die Themen Haushalt und kommunale Unternehmen. Der Diplom-Volkswirt ist seit 1990 als Redakteur in der F.A.Z.-Verlagsgruppe tätig. Das Team von „Der Neue Kämmerer“ verstärkt Gunther Schilling seit Januar 2022. Zuvor war er Leitender Redakteur des Außenwirtschaftsmagazins „ExportManager“.