Die Kommunen dürften am Ende nicht die Ausfallbürgen für die strukturelle Unterfinanzierung von Krankenhäusern im Gesundheitssystem sein. Darauf wies Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert auf einer Veranstaltung des Deutschen Städtetags zu den Chancen kommunaler Krankenhäuser in Zeiten der Krise bereits am 23. September hin. Schubert sprach sich für eine Änderung der Struktur der Krankenhausfinanzierung aus, um das „Grundbedürfnis nach medizinischer Versorgung sicherzustellen“. Nun hat der Bundestag eine Krankenhausreform beschlossen, die dieses Ziel erreichen soll.
Spezialisierung von Kliniken soll sich lohnen
Eigentlich sind die Länder für die Krankenhäuser zuständig. Der Bund zahlt über die Krankenkassen für deren Betrieb. Bislang erhalten die Krankenhäuser Fallpauschalen. Die am Donnerstag vergangener Woche im Bundestag beschlossene Krankenhausreform sieht vor, dass die Kosten zu 60 Prozent über Vorhaltepauschalen für bestimmte Leistungen gedeckt werden. Um in den Genuss der Vorhaltepauschale zu kommen, müssen die Krankenhäuser die Spezialisierung in den jeweiligen Leistungsgruppen durch die vorhandenen Fähigkeiten und die Zahl der bereits durchgeführten Behandlungen nachweisen.
Die Eignung der Krankenhäuser für die jeweiligen Leistungsgruppen will der Bund über einen bundesweiten Klinik-Atlas darstellen. Das sieht das Krankenhaustransparenzgesetz als Teil der Krankenhausreform vor. Die Länder bestehen auf ihrer Zuständigkeit und könnten über den Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen, um die beschlossene Krankenhausreform noch zu verändern. Die Krankenhäuser verweisen auf Fehler im Klinik-Atlas des Bundes und bereits bestehende Übersichten über ihre Spezialisierung. So führt die Deutsche Krankenhausgesellschaft ein Krankenhausverzeichnis.
Finanzierungslücke schließen
Kritik an dem nun beschlossenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz kommt auch vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. Es fehle an einer Auswirkungsanalyse, die die Versorgungslage vor allem im ländlichen Raum in den Blick nehme. Auch dort gebe es leistungsfähige Krankenhäuser. Das Finanzierungsangebot decke zudem nur „kleine Teile der seit Jahren aufgelaufenen Finanzierungslücken“, schreibt der Verband in einem ersten Statement.
Auch der Deutsche Landkreistag fordert den Bund auf, „wirksam gegen die Finanznot der Krankenhäuser vorzugehen“. Die aktuelle Reform müsse im Bundesrat gestoppt werden. Sein Präsident Achim Brötel verweist darauf, dass die Übernahme der Personalkostensteigerungen für 2024 durch den Bund die seit 2022 aufgelaufene Finanzierungslücke in diesem Bereich nicht berücksichtige. „Grundlage für leistungsfähige Krankenhäuser ist eine auskömmliche Betriebskostenfinanzierung durch die Krankenkassen“, sagt Brötel. Die Landkreise müssten 2024 mehr als 3 Milliarden Euro aufbringen, um den laufenden Betrieb ihrer Krankenhäuser zu unterstützen und Insolvenzen zu verhindern.
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Gunther Schilling ist Verantwortlicher Redakteur Public Sector mit Schwerpunkt „#stadtvonmorgen“. Für „Der Neue Kämmerer“ schreibt er insbesondere über die Themen Haushalt und kommunale Unternehmen. Der Diplom-Volkswirt ist seit 1990 als Redakteur in der F.A.Z.-Verlagsgruppe tätig. Das Team von „Der Neue Kämmerer“ verstärkt Gunther Schilling seit Januar 2022. Zuvor war er Leitender Redakteur des Außenwirtschaftsmagazins „ExportManager“.