Der Vorstoß war von Anfang an höchst umstritten, die Landesregierung hat sich aber von der massiven Kritik offensichtlich nicht beirren lassen: Nordrhein-Westfalens Kommunen sollen ab Inkrafttreten der Grundsteuerrefom im kommenden Jahr differenzierte Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien festsetzen können, um unverhältnismäßige Belastungsverschiebungen zuungunsten von Wohngrundstücken zu verhindern. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf haben die Regierungsfraktionen Mitte Mai vorgelegt – und damit in vielen Rathäusern Entsetzen ausgelöst.
Solingens Kämmerer Wieneke: „Nicht umsetzbar“
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