Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben im nordrhein-westfälischen Landtag einen Gesetzentwurf für eine Landeslösung bei der Grundsteuer vorgelegt. Erklärtes Ziel der Landesregierung und der regierungstragenden Fraktionen sei es den Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung „mehr Entscheidungsspielräume zu ermöglichen, um bei Bedarf auf lokale Gegebenheiten besser reagieren zu können“, heißt es in einer Mitteilung des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums.
Konkret sieht der Gesetzentwurf ergänzend zur bisherigen Regelung des Bundesmodells eine Differenzierung des Hebesatzes für Wohn- und Nichtwohngrundstücke bei der Grundsteuer B vor. Dadurch würde den Kommunen freigestellt, diese Hebesätze so auszugestalten, dass es nicht zu einer übermäßigen Belastung der Eigentümer kommt.
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