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Kämmerer fürchten große Belastungen durch Grundsteuerreform

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Die Reform der Grundsteuer B hat einen langen Anlauf genommen. Im Grunde war seit Mitte der 90er Jahre klar, dass die über Jahrzehnte ausgesetzten Wertanpassungen und hoffnungslos veralteten Einheitswerte nicht mehr tragbar sind. Doch im föderalen Interessengeflecht ist eine Reform wieder und wieder gescheitert. Erst das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) baute mit seinem Urteil 2018, in dem es das geltende Bewertungssystem für verfassungswidrig erklärte, Druck auf Bund und Länder auf. In der Folge wurde es hektisch: politische Verhandlungen, Änderung des Grundgesetzes, des Grundsteuer- und des Bewertungsgesetzes, teils auch des Landesrechts.

Die Umsetzung der Reform begann 2020 mit der rückblickend fast als chaotisch zu bezeichnenden Phase der Steuerwerterklärungen durch die Eigentümer. Berichte über überlastete Finanzämter schlossen sich an. Zum 1. Januar 2025 ist die neue Grundsteuer nun in Kraft getreten. Wohl nie wurde der Grundsteuer eine solche politische und mediale Aufmerksamkeit zuteil.

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