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Hessisches FG weist Klage gegen neue Grundsteuer ab

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Die Neuregelung der Grundsteuer in Hessen ist verfassungsgemäß. Das hat das Hessische Finanzgericht Ende Januar entschieden und die Klage einer Eigentümerin abgewiesen (Az. 3 K 663/24). Der Klägerin gehört laut Mitteilung des Gerichts ein Grundstück mit einem Zweifamilienhaus. Sie wandte sich gegen ihren Grundsteuermessbescheid und argumentierte, dass die Neuregelung gegen das verfassungsrechtliche Leistungsfähigkeits- und Äquivalenzprinzip verstoße, weil es die konkreten Infrastrukturkosten in einer Kommune nicht berücksichtigen würde.

Grundsteuer knüpft an Nutzungsmöglichkeit an

Das sah das Gericht jedoch anders. Es betonte zunächst, dass Eigentümer eines Grundstücks per se leistungsfähig seien. Auch die Tatsache, dass es beim hessischen „Flächen-Faktor-Verfahren“ nur um die Größen von Grundstück und Gebäude (und nicht um die Beschaffenheit, Anm. d. Red.) gehe, sei verfassungsrechtlich unbedenklich.

Die Grundsteuer knüpfe an die Nutzungsmöglichkeit der bereitgestellten kommunalen Infrastruktur an, schreibt das Gericht zur Begründung. Dabei dürfe der Gesetzgeber typisierend davon ausgehen, dass die Infrastruktur in größerem Umfang genutzt werden könne, je größer das Grundstück, bzw. das Gebäude sei, wohingegen das Alter eines Gebäudes keine Rolle spiele.

Finanzminister Lorz: „Positive Nachricht für Kommunen“

Das Urteil sei eine sehr positive Nachricht für die hessischen Kommunen, kommentierte Finanzminister Alexander Lorz: „Es erhöht die Rechtssicherheit und entkräftet die vorgebrachten verfassungsrechtlichen Zweifel in erster Instanz.“

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, das Finanzgericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Der hat sich bisher nicht explizit zur Verfassungsmäßigkeit einzelner neuer Grundsteuermodelle geäußert.

s.doebeling@derneuekaemmerer.de

Dr. Sarah Döbeling

Dr. Sarah Döbeling ist gemeinsam mit Vanessa Wilke Chefredakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Sarah Döbeling hat Rechtswissenschaften in Kiel studiert und zu einem konzernrechtlichen Thema promoviert. Im Anschluss an ihr Volontariat bei der F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH war sie bis 2015 Redakteurin des Magazins „FINANCE“ und verantwortete zudem redaktionell die Bereiche Recht und Compliance innerhalb von F.A.Z. BUSINESS MEDIA. Nach weiteren Stationen beim Deutschen Fachverlag und in einer insolvenzrechtlich ausgerichteten Kanzlei kehrte Sarah Döbeling im September 2017 in die F.A.Z.-Verlagsgruppe zurück und leitet seitdem die Redaktion der Zeitung „Der Neue Kämmerer“.