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Grundsteuer: Rettungsmanöver für das Bundesmodell

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Die obersten Finanzbehörden der Länder, die sich für das Bundesmodell entschieden haben, haben koordinierte Erlasse zur Anwendung der neuen Grundsteuer herausgegeben, die dieser Zeitung vorliegen. Damit reagieren sie auf die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs (BFH) vom Mai – DNK berichtete – und weisen die Finanzämter an, wie mit den Beschlüssen umzugehen ist.

Im Frühjahr hatte sich der BFH mit zwei Fällen (Aktenzeichen II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV) beschäftigt, in denen das Finanzgericht Rheinland-Pfalz Ende 2023 „ernstliche Zweifel“ an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer nach dem Bundesmodell angemeldet hatte. Einer der Knackpunkte: Den Eigentümern fehlt eine rechtliche Möglichkeit, einen niedrigeren als den typisierten Grundsteuerwert nachzuweisen. Daran störte sich auch der BFH, der in seinen Beschlüssen allerdings nicht weiter auf die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells einging.

Grundsteuer: FG Rheinland-Pfalz zweifelte Verfassungsmäßigkeit an

Die daraufhin am 24. Juni herausgegebenen koordinierten Ländererlasse enthalten nun Regelungen zum Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bewertung des Grundvermögens. Diese gelten mit der erstmaligen Erhebung der neuen Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025.

Laut den Ländererlassen ist dann ein niedrigerer Wert anzusetzen, „wenn der nach den §§ 218 ff. BewG (Anm.: Bewertungsgesetz) ermittelte Grundsteuerwert den nachgewiesenen gemeinen Wert unter Berücksichtigung der Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt (§ 227 BewG) um mindestens 40 % übersteigt“. Den Steuerpflichtigen treffe dabei die Nachweislast für einen niedrigeren gemeinen Wert und nicht eine bloße Darlegungslast.

ak.meves@derneuekaemmerer.de

Anne-Kathrin Meves

Anne-Kathrin Meves ist Redakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Nach dem Studium der Anglistik, Geschichte und Wirtschaftswissenschaften (M.A.) hat sie ein Volontariat beim Deutschen Fachverlag in Frankfurt am Main absolviert. Danach wechselte sie 2011 als Redakteurin zu Frankfurt Business Media, dem FAZ Fachverlag. Zunächst schrieb sie dort für die Magazine „FINANCE“ und „Der Treasurer“. 2018 wechselte sie in das Redaktionsteam von „Der Neue Kämmerer“.