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Grundsteuer: Juristen uneins über differenzierte Hebesätze

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Ist die Differenzierungsoption bei den Grundsteuerhebesätzen verfassungsrechtlich vertretbar? Zu dieser Frage liegen mittlerweile zwei Rechtsgutachten vor, die zu gegensätzlichen Ergebnissen kommen. Aufhänger ist das Land Nordrhein-Westfalen, das die Idee differenzierter Hebesätze ins Gesetz geschrieben hat, um massive Belastungsverschiebungen bei der Neubewertung von Wohngrundstücken nach dem Bundesmodell abzumildern. Das Land Schleswig-Holstein hat die Regelung aus NRW übernommen.

Die NRW-Kommunen hatten sich von Anfang an gegen eine Differenzierung gewehrt. Sie zweifeln nicht nur daran, dass sie ein solches Modell noch rechtzeitig praktisch umsetzen könnten, sondern weisen auch auf verfassungsrechtliche Bedenken hin – und die Tatsache, dass sie die damit verbundenen Risiken vor Ort allein tragen müssten.

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