Nach Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt führt auch das Land Rheinland-Pfalz differenzierte Hebesätze bei der neuen Grundsteuer ein. Darauf hat sich der Landtag in Mainz Mitte Februar verständigt. Die Kommunen dürfen danach rückwirkend zum 1. Januar – also mit Inkrafttreten der Grundsteuerreform – abweichende Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke festlegen.
Hintergrund sind Berechnungen, nach denen das Bundesmodell der neuen Grundsteuer, das auch in Rheinland-Pfalz gilt, Eigentümer von Privatgrundstücken überproportional benachteiligt. Die Kommunen sollen unbillige Ergebnisse deshalb über unterschiedliche Hebesätze verhindern können.
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