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FG Köln hält Grundsteuer nach Bundesmodell für rechtmäßig

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Die neue Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell ist nicht zu beanstanden. Das hat das Finanzgericht (FG) Köln in einem Urteil am 19. September klargestellt (Az.: 4 K 2189/23). Das neue Bewertungsrecht begegne „keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“, teilt das Gericht mit.

In dem Streitfall ging es um eine Wohnung, deren Eigentümer bemängelten, dass der Grundsteuermessbetrag sich nach der neuen Bewertung deutlich erhöht habe. Die Kläger zogen dabei einen Vergleich mit einer anderen nahegelegenen Wohnung in ihrem Eigentum, bei der der Bodenrichtwert deutlicher niedriger festgesetzt worden sei – obwohl diese sich nach Ansicht der Kläger in einer besseren Lage befinde.

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