Seit Jahresbeginn gilt die neue Grundsteuer. Und während viele Eigentümer noch auf ihre Bescheide warten, reißt die Kritik an den neuen Bewertungsmodellen nicht ab. Von Anfang an besonders im Kreuzfeuer: das sogenannte Bundesmodell. Nun hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg das Modell, das in der Mehrheit der Bundesländer gilt, in zwei Entscheidungen vom 4. Dezember 2024 (Az.: 3 K 3170/22 und 3 K 3142/23) für verfassungsgemäß erklärt.
In beiden Fällen sei es um die Bewertung von Eigentumswohnungen in Berlin gegangen, teilte das Gericht in einer Pressemitteilung mit. Im ersten Fall habe der Kläger die Wohnung selbst genutzt, im zweiten Fall war die Immobilie vermietet. Das zweite Verfahren war vom Bund der Steuerzahler als Musterklage unterstützt worden.
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