Die reformierte Grundsteuer in Baden-Württemberg ist verfassungsgemäß. Das hat das Finanzgericht (FG) des Landes in zwei Urteilen am 11. Juni entschieden. Anlass waren die Musterklagen, die mehrere Verbände unterstützen, weil sie das Grundsteuermodell des Landes aus unterschiedlichen Gründen für verfassungswidrig halten. Das Land Baden-Württemberg hatte bei der Grundsteuerreform als erstes Bundesland die Öffnungsklausel genutzt und ein eigenes Modell – das „modifizierte Bodenwertmodell – verabschiedet. Die Verbände kritisieren unter anderem, dass für die Besteuerung völlig unerheblich ist, womit ein Grundstück bebaut ist.
Das Gericht sieht das anders: „Nach Auffassung des Finanzgerichts ist es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar, dass der Landesgesetzgeber entgegen der bisherigen Einheitsbewertung und auch abweichend von den Neuregelungen sowohl im Bund als auch in anderen Bundesländern die Grundsteuer ausschließlich auf den Grund und Boden ohne Berücksichtigung der aufstehenden Gebäude erhebt“, heißt es in einer offiziellen Mitteilung. Der Landesgesetzgeber habe bei der „Auswahl des Steuergegenstands einen weiten Spielraum“.
Verbände: Grundsteuer verstößt gegen Verfassung
Die Verbände wollen sich mit dieser Entscheidung nicht abfinden: „Wir sind […] nach wie vor auf Grund zahlreicher in der Klageschrift herausgearbeiteter Punkte davon überzeugt, dass das neue baden-württembergische Grundsteuergesetz nicht verfassungsgemäß ist“, schreiben der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, Haus & Grund Baden, Haus & Grund Württemberg und der Verband Wohneigentum Baden-Württemberg in einer gemeinsamen Mitteilung.
Die Allianz kündigte deshalb eine Revision beim Bundesfinanzhof an. Der hatte sich fast zeitgleich mit der Entscheidung des baden-württembergischen Finanzgerichts erstmals mit der neuen Grundsteuer beschäftigt und in einem Eilverfahren allerdings keine Aussagen zur Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells getroffen.
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Dr. Sarah Döbeling ist gemeinsam mit Vanessa Wilke Chefredakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Sarah Döbeling hat Rechtswissenschaften in Kiel studiert und zu einem konzernrechtlichen Thema promoviert. Im Anschluss an ihr Volontariat bei der F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH war sie bis 2015 Redakteurin des Magazins „FINANCE“ und verantwortete zudem redaktionell die Bereiche Recht und Compliance innerhalb von F.A.Z. BUSINESS MEDIA. Nach weiteren Stationen beim Deutschen Fachverlag und in einer insolvenzrechtlich ausgerichteten Kanzlei kehrte Sarah Döbeling im September 2017 in die F.A.Z.-Verlagsgruppe zurück und leitet seitdem die Redaktion der Zeitung „Der Neue Kämmerer“.