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Erste Musterklage gegen neue Grundsteuer in Sachsen

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Im Freistaat Sachsen ist die erste Musterklage gegen die reformierte Grundsteuer anhängig. Kläger sei der Eigentümer von vier vermieteten Wohnungen in einem Altbau in Chemnitz, teilen der Bund der Steuerzahler und der Eigentümerverband Haus & Grund mit, die die Musterklage unterstützen.

Das denkmalgeschützte Gebäude sei zwar gut instandgehalten. „Aufgrund der Marktlage in der Stadt sind dort bei weitem [aber] nicht die Mieten zu erzielen, die das Finanzamt – auf Basis des geltenden Grundsteuer-Bundesmodells – für die Grundsteuer laut Mietentabelle für das Bundesland ansetzt“, erklären die Verbände zum Hintergrund der Klage.

Grundsteuer-Bundesmodell: „Überall ähnliche Probleme“

Eine Möglichkeit, mit einem eigenen Gutachten gegenüber dem Finanzamt einen niedrigeren Immobilienwert nachzuweisen, hätten Eigentümer in Sachsen allerdings nicht. Auch in anderen Ländern, die das Modell des Bundes bei der Grundsteuerreform übernommen haben, gibt es diese Option nicht. Daran hatte sich auch der Bundesfinanzhof in zwei Beschlüssen gestört, in denen es um Musterklagen aus Rheinland-Pfalz ging.

„Mit den von uns bundesweit unterstützten Klagen zeigen wir, dass das Grundsteuer-Bundesmodell, das in elf Bundesländern gilt, bei vielen Haus- und Wohnungseigentümern überall ähnliche Probleme verursacht“, betont Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund, in einer Mitteilung.

Unbillige Ergebnisse für Privatimmobilien

Das Bundesmodell gilt ab dem kommenden Jahr in den Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Sachsen und das Saarland sind allerdings bei der Festlegung der Steuermesszahlen von Anfang an von den Vorschlägen des Bundesfinanzministeriums abgewichen, Berlin hat vor Kurzem die Steuermesszahlen korrigiert, um unbillige Ergebnisse für private Immobilien zu vermeiden.

Die aktuelle Klage leitet dabei nicht das erste Gerichtsverfahren wegen der neuen Grundsteuer in Sachsen ein: Im vergangenen Oktober hatte das Sächsische Finanzgericht bereits in einem Urteil die neuen Bewertungsregeln des Freistaats für rechtmäßig erklärt. Die Klage war allerdings von einem Einzelkläger eingereicht worden.

s.doebeling@derneuekaemmerer.de

Info

In einer frühen Version dieses Beitrags hieß es, die aktuelle Klage sei die erste Klage gegen die neue Grundsteuer in Sachsen. Das ist nicht richtig: Es handelt sich bei der aktuellen Klage lediglich um die erste Musterklage. Wir bitten um Entschuldigung und haben die entsprechenden Stellen korrigiert.

Dr. Sarah Döbeling

Dr. Sarah Döbeling ist gemeinsam mit Vanessa Wilke Chefredakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Sarah Döbeling hat Rechtswissenschaften in Kiel studiert und zu einem konzernrechtlichen Thema promoviert. Im Anschluss an ihr Volontariat bei der F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH war sie bis 2015 Redakteurin des Magazins „FINANCE“ und verantwortete zudem redaktionell die Bereiche Recht und Compliance innerhalb von F.A.Z. BUSINESS MEDIA. Nach weiteren Stationen beim Deutschen Fachverlag und in einer insolvenzrechtlich ausgerichteten Kanzlei kehrte Sarah Döbeling im September 2017 in die F.A.Z.-Verlagsgruppe zurück und leitet seitdem die Redaktion der Zeitung „Der Neue Kämmerer“.