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Vaterstetten verliert Greensill-Prozess vor BGH

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Die Gemeinde Vaterstetten bekommt doch keinen Schadensersatz für ihre verlorenen Greensill-Anlagen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in der vergangenen Woche in letzter Instanz entschieden. Der Hintergrund der Entscheidung ist bislang unbekannt, die Urteilsgründe werden voraussichtlich in einigen Wochen veröffentlicht.

Vaterstetten hatte insgesamt 5,5 Millionen Euro bei der insolventen Greensill Bank angelegt. In erster Instanz hatte das Landgericht (LG) München I der oberbayerischen Kommune im August 2022 Schadensersatz zugesprochen. Die Richter erkannten damals eine Pflichtverletzung eines Anlagevermittlers, der die Gemeinde im Zeitpunkt des Investments im Dezember 2020 nicht darauf hingewiesen hatte, dass bereits Ermittlungen der Bafin gegen die Bremer Bank bekannt geworden waren. Ein Jahr später bestätigte das OLG München das LG-Urteil in zweiter Instanz.

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