Kommunen können in Sachen Wachstumschancengesetz erst einmal aufatmen. Die Beschlussvorlage, auf die sich der Vermittlungsausschuss am 21. Februar geeinigt und der der Bundestag laut Mitteilung der Bundesregierung am 23. Februar zugestimmt hatte, enthält die befürchteten Änderungen bei der Gewerbesteuer offenbar nicht mehr.
Kommunen hatten im vergangenen Jahr Alarm geschlagen. Sie fürchteten durch das neue Gesetz drastische Einschnitte bei ihrer wichtigsten Einnahmequelle: der Gewerbesteuer. Der Deutsche Städtetag hatte damals vorgerechnet, dass Städten und Gemeinden Ausfälle bei den Steuereinnahmen in Milliardenhöhe drohen – DNK berichtete.
Gewerbesteuer: Ausfälle deutlich verringert
„Im Vermittlungsergebnis sind die kommunalen Steuerausfälle deutlich reduziert worden“, kommentiert Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, die im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung auf DNK-Anfrage. Vor allem die Kernforderung, die gewerbesteuerliche Mindestgewinnbesteuerung abzusichern, sei „auf ganzer Linie erfüllt“ worden. Bund und Länder würden damit die besondere Bedeutung dieser Besteuerung für die Stabilität des Gewerbesteueraufkommens anerkennen. „Das begrüßen wir ausdrücklich“, so Dedy weiter.
Stattdessen werde jetzt vier Jahre lang die Mindestgewinnbesteuerung bei der Einkommen- und der Körperschaftsteuer von 40 Prozent auf 30 Prozent abgesenkt. Diese Kompromisslösung hat laut Dedy der kommunale Spitzenverband selbst ins Spiel gebracht.
Wachstumschancengesetz führt zu Steuerausfällen
Trotz dieses Erfolgs sieht der Verband noch immer Wermutstropfen beim Wachstumschancengesetz. Auch mit den „vom Vermittlungsausschuss beschlossenen Änderungen wird das Wachstumschancengesetz … zu kommunalen Steuerausfällen von etwa 600 Millionen Euro pro Jahr führen“, sagt Dedy. „Das summiert sich bis 2028 auf rund drei Milliarden Euro. Unsere Investitionsfähigkeit verbessert das nicht.“
Die im Sinne der Kommunen getroffene Kompromisslösung bei der Gewerbesteuer ist allerdings nicht die einzige Änderung im Gesetzesvorhaben. Der vom Bundestag verabschiedete veränderte Gesetzentwurf umfasst laut Bundesregierung zahlreiche Neuerungen im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsentwurf. Als Beispiele nennt sie ein insgesamt „deutlich geringeres Entlastungsvolumen“ sowie den Wegfall der Klimaschutz-Investitionsprämie.
Info
Update zum Wachstumschancengesetz:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt, meldet Bundesrat Kompakt. Damit ist der Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses vom 21. Februar 2024 bestätigt und das Gesetz beschlossen.
Ursprünglich hatte DNK die Meldung vor der Entscheidung des Bundesrats am 27. Februar 2024 veröffentlicht.
Anne-Kathrin Meves ist Redakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Nach dem Studium der Anglistik, Geschichte und Wirtschaftswissenschaften (M.A.) hat sie ein Volontariat beim Deutschen Fachverlag in Frankfurt am Main absolviert. Danach wechselte sie 2011 als Redakteurin zu Frankfurt Business Media, dem FAZ Fachverlag. Zunächst schrieb sie dort für die Magazine „FINANCE“ und „Der Treasurer“. 2018 wechselte sie in das Redaktionsteam von „Der Neue Kämmerer“.