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Gemeindefinanzierungsgesetz: NRW-Städte erheben Verfassungsbeschwerde

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Acht kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen gehen gerichtlich gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2024 vor. Sie haben Ende vergangenen Jahres Verfassungsbeschwerde erhoben. Laut Mitteilung des Verfassungsgerichtshofs in Münster sehen sich die Städte in ihrem Recht auf gemeindliche Selbstverwaltung verletzt.

Kreisfreie Städte sehen sich im GFG benachteiligt

Hintergrund ist die Höhe fiktiver Hebesätze, die das Land zur Beurteilung der realen Steuerkraft seiner Städte und Gemeinden anlegt. Diese sind, wie in den beiden Vorjahren, für kreisfreie Städte auch im GFG 2024 höher als für kreisangehörige Städte. Die Verfassungsbeschwerde eingereicht haben die Bundesstadt Bonn, die Städte Bottrop und Dortmund, die Landeshauptstadt Düsseldorf, sowie die Städte Köln, Münster, Solingen und Wuppertal.

Dieselben Städte haben bereits Verfassungsbeschwerden gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze aus den Jahren 2022 und 2023 erhoben – DNK berichtete. Über diese anhängigen Verfahren ist laut Information des Gerichts ebenfalls noch nicht entschieden. 

ak.meves@derneuekaemmerer.de

Anne-Kathrin Meves

Anne-Kathrin Meves ist Redakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Nach dem Studium der Anglistik, Geschichte und Wirtschaftswissenschaften (M.A.) hat sie ein Volontariat beim Deutschen Fachverlag in Frankfurt am Main absolviert. Danach wechselte sie 2011 als Redakteurin zu Frankfurt Business Media, dem FAZ Fachverlag. Zunächst schrieb sie dort für die Magazine „FINANCE“ und „Der Treasurer“. 2018 wechselte sie in das Redaktionsteam von „Der Neue Kämmerer“.