Der Bundestag hat am vergangenen Freitag Änderungen am Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen, die eine Bezahlkarte als weitere Form der Auszahlung bundeseinheitlich regeln. Damit erhalten die Länder einen einheitlichen Rahmen zur Einführung der Bezahlkarte. Darauf hatten sich die Regierungschefs der Länder bereits am 6. November 2023 mit dem Bundeskanzler verständigt. Die Ausgestaltung der Bezahlkarte ist nun Aufgabe der Länder, die – mit Ausnahme von Bayern und Mecklenburg-Vorpommern – bereits ein Ausschreibungsverfahren für eine einheitliche Bezahlkarte begonnen haben.
Zusätzliche Form der Auszahlung
Für die Kommunen bietet die Bezahlkarte die Möglichkeit, Leistungen an Asylbewerber zusätzlich zu den bisherigen Auszahlungswegen Bargeld, Sachleistung und Gutschein auch Teile des zustehenden Betrags auf die Bezahlkarte zu buchen. Damit können Asylbewerber und Flüchtlinge Zahlungen in Geschäften im Inland vornehmen, die die Bezahlkarte akzeptieren. Umstritten waren in der parlamentarischen Diskussion unter anderem die Sicherstellung eines Bargeldanteils zur Deckung von Ausgaben, die nicht mit der Bezahlkarte beglichen werden können. „Es muss sichergestellt werden, dass Kinder ein Taschengeld für die Klassenfahrt haben und dass Familien im Secondhandladen einkaufen können“, forderte etwa Andreas Audretsch aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Große Bandbreite an Kostenschätzungen
Zu den Kosten der Bezahlkarte in den Kommunen gibt es unterschiedliche Einschätzungen. So nennt der Abgeordnete im Berliner Abgeordnetenhaus Jian Omar von Bündnis 90/Die Grünen eine Schätzung, nach der die Einführung der Bezahlkarte in Berlin jährlich 10 Millionen Euro kosten werde. Im Vergleich dazu schlagen die aktuellen Kosten für die Auszahlung an insgesamt 23.200 Leistungsempfänger in Berlin jährlich mit lediglich 366.000 Euro zu Buche, ergab eine parlamentarische Anfrage von Omar aus dem Februar. Den thüringischen Landkreis Greiz, der bereits eine Bezahlkarte eingeführt hat, kostet eine Karte einmalig 6 Euro und anschließend 1 Euro pro Monat. Insgesamt sind dem Landkreis im Dezember 2023 und Januar 2024 für etwa die Hälfte der 730 Asylsuchenden Kosten in Höhe von 15.000 Euro entstanden.
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Gunther Schilling ist Verantwortlicher Redakteur Public Sector mit Schwerpunkt „#stadtvonmorgen“. Für „Der Neue Kämmerer“ schreibt er insbesondere über die Themen Haushalt und kommunale Unternehmen. Der Diplom-Volkswirt ist seit 1990 als Redakteur in der F.A.Z.-Verlagsgruppe tätig. Das Team von „Der Neue Kämmerer“ verstärkt Gunther Schilling seit Januar 2022. Zuvor war er Leitender Redakteur des Außenwirtschaftsmagazins „ExportManager“.