Sie haben in einem unabhängigen Gutachten beleuchtet, ob Würzburgs Kämmerer Robert Scheller gegen Compliance-Vorgaben oder Strafgesetze verstoßen haben könnte, weil er parallel zu seiner offiziellen Tätigkeit, in der er auch für die städtischen Liegenschaften zuständig ist, an einer privaten Immobiliengesellschaft beteiligt ist. Was waren Ihre wichtigsten Erkenntnisse?
Wir haben zunächst festgestellt, dass es sich bei der Beteiligung von Herrn Scheller an seiner Immobiliengesellschaft um eine „Verwaltung eigenen Vermögens“ handelt und damit nicht um eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit. In unserem Gutachten haben wir außerdem mehrere Erwerbsvorgänge von Herrn Schellers Immobiliengesellschaft untersucht, die die Presse kritisch betrachtet hat. Wir konnten hier unter Compliance-Gesichtspunkten kein persönliches Fehlverhalten von Herrn Scheller erkennen. Man muss dazu sagen, dass die geschäftliche Tätigkeit von Herrn Scheller seit über 20 Jahren besteht und der Stadt Würzburg bereits bekannt war, und zwar schon bevor Herr Scheller Finanzreferent wurde. Bei den einzelnen Erwerbsvorgängen war Herr Scheller aber um zusätzliche Transparenz bemüht. Insoweit haben wir keine weitere Bringschuld von Herrn Scheller gesehen. Der einzige Vorwurf, der Herrn Scheller gemacht werden könnte, ist, eine Nebentätigkeit wie die vorliegende parallel zur Rolle des Finanzreferenten auszuüben. Das mag man für politisch ungeschickt halten. Rechtswidrig ist es jedenfalls nicht.
DNK Digital
Kostenlos
- Exklusive Artikel: Alle Inhalte auf derneuekaemmerer.de frei zugänglich
- E-Paper: Alle digitalen Ausgaben mit Archiv-Zugriff bis 2005 lesen
- Research: Kämmererbefragungen und ausgewählte Studien
- Newsletter: Wöchentliches Update aus der Kämmerer-Welt
- Exklusive Artikel
- E-Paper-Zugriff
- Kämmererbefragungen und Studien
- DNK Newsletter