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Letzter Aufzug für die Altschuldenlösung

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Die Zeit ist denkbar knapp: Gut ein Jahr vor der regulären nächsten Bundestagswahl lässt eine Altschuldenlösung mit Bundesbeteiligung weiter auf sich warten. Im August hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestages nun die allgemeine Auffassung bestätigt, dass eine Schuldenübernahme durch den Bund nur mit einer Grundgesetzänderung möglich ist. In Auftrag gegeben hatte das Gutachten die FDP-Fraktion. Auf seiner Basis könnte Bundesfinanzminister Christian Lindner jetzt einen Vorschlag für die Grundgesetzänderung erarbeiten lassen.

Dann erst könnten Bund und Länder ans Eingemachte gehen: nämlich die Fragen klären, mit welchen Volumen der Bund den Kommunen unter die Arme greifen würde – und gleichzeitig auch, ob und in welcher Form es einen Interessenausgleich geben müsste für Bundesländer, deren Kommunen von den Mitteln nicht profitieren würden – etwa, weil die Länder ihre klammen Gemeinden in der Vergangenheit schon aus eigener Kraft entschuldet haben.

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