Zwei Wochen nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem umstrittenen Bundesteilhabegesetz zugestimmt. In einer begleitenden Entschließung warnt die Länderkammer allerdings vor den damit verbundenen Mehrkosten für Länder und Kommunen. Dies widerspreche der Zusage des Bundes, dass sie keine zusätzlichen Ausgaben zu erwarten hätten.
Angesichts der Kostenbelastung sieht der Bundesrat die Ziele des Gesetzes erheblich gefährdet. Er fordert deshalb, die Einnahmen und Ausgaben für die zentralen Teilhabeleistungen in den Jahren 2017 bis 2021 zu evaluieren. Sollte sich hierbei eine Kostensteigerung bei den Ländern oder Kommunen abzeichnen, sei es Aufgabe des Bundes, diese zu übernehmen.
Städtetag: Notfalls müssen die Länder zahlen
Auch der Deutsche Städtetag fordert einen Ausgleich der zu erwartenden Mehrkosten. Anders als der Bundesrat sieht Eva Lohse (CDU), die Präsidentin des kommunalen Spitzenverbandes, aber auch die Länder in der Pflicht. Schließlich seien die neuen Aufgaben „ein klarer Fall von Konnexität“. „Das heißt: Die Länder haben die Mehrkosten zu übernehmen, wenn der Bund nicht selbst einen Kostenausgleich vorsieht“, so Lohse.
Das Bundesteilhabegesetz soll Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung und bessere Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglichen. Unter anderem sieht das Gesetz vor, dass Behinderte, die auf persönliche Assistenzleistungen angewiesen sind, künftig deutlich mehr vom eigenen Vermögen und Einkommen behalten dürfen.
Zudem sollen die Leistungen aus der Sozialhilfe herausgelöst und im Behindertenrecht verankert. Sie sind nicht mehr an eine bestimmte Wohnform gebunden.
Derzeit beziehen rund 700.000 Menschen Eingliederungshilfe, wofür Länder und Kommunen pro Jahr rund 17 Milliarden Euro ausgeben. Die Reform führt nach Schätzungen der Bundesregierung zu zusätzlichen Ausgaben von rund 700 Millionen Euro im Jahr.
Die erste Stufe des Bundesteilhabegesetzes soll bereits am 1. Januar 2017 in Kraft treten.
a.mohl(*)derneuekaemmerer(.)de