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Coronahilfen für Kommunen – Altschuldenlösung bleibt aus

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Um den Auswirkungen der Coronakrise entgegenzuwirken, hat sich die Bundesregierung gestern Abend im Koalitionsausschuss auf ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket verständigt. Dies umfasst ein Volumen von 130 Milliarden Euro für 2020 und 2021. Es sieht auch Finanzhilfen für Länder und Kommunen vor. Von einer Altschuldenlösung für Kommunen mit Bundesmitteln, wie sie Finanzminister Olaf Scholz (SPD) zuletzt vorgeschlagen hatte, ist darin aber nicht die Rede. Dies sorgt für Diskussionen in der kommunalen Familie.

„Konjunkturprogramme, die in Nationalstaaten geplant werden und vergessen, dass fast überall zwei Drittel der öffentlichen Investitionen von Kommunen getragen werden, sind fehlgeleitet“, sagte Scholz gestern bei der Präsentation des Maßnahmenpakets. Kommunen müssten dazu in die Lage versetzt werden, die notwendigen Investitionen zu stemmen. Darauf zielten die Hilfsmaßnahmen des Bundes ab.

Bund übernimmt höheren Anteil an KdU

Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Übernahme eines höheren Anteils an den „Kosten der Unterkunft“ (KdU) durch den Bund. Dies gelte „nicht nur für 2020 und 2021“, betonte Scholz, sondern sei „eine strukturelle, dauerhafte Veränderung in den Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern“. Der Bund erhöht seinen Anteil auf bis zu 75 Prozent. Dies entspricht einem Finanzvolumen von rund vier Milliarden Euro pro Jahr. Damit die Kommunen in diesem Bereich weiter eigenverantwortlich arbeiten können, ohne dass bei einem so hohen Bundesanteil eine Bundesauftragsverwaltung eintritt, ist eine Verfassungsänderung nötig.

Darüber hinaus unterstützt der Bund die Kommunen bei der Kompensation ihrer krisenbedingten Gewerbesteuerausfälle. Diese finanziert er für 2020 hälftig gemeinsam mit den jeweils zuständigen Ländern. Insgesamt ist hier mit einem Finanzbedarf von rund 5,9 Milliarden Euro an Bundesmitteln zu rechnen.  

Altschuldenlösung nicht Teil des Konjunkturpakets

„Wir hätten uns darüber hinaus noch ein anderes Lieblingsprojekt vorstellen können, das sich mit der Entschuldung der Kommunen beschäftigt“, sagte Scholz. Eine Lösung des kommunalen Altschuldenproblems beinhaltet das Konjunkturpaket aber nicht. Ursprünglich hatte Scholz vorgeschlagen, dass Bund und Länder im Zusammenhang mit den Coronahilfen hälftig die Altschulden besonders hoch verschuldeter Kommunen übernehmen. Darum entbrannte ein Streit. Insbesondere die weniger verschuldeten Kommunen und die entsprechenden Bundesländer lehnten den Vorschlag ab.

Dennoch trage das Konjunkturpaket „dazu bei, dass auch Kommunen, die eine schwierige finanzielle Lage haben, erheblich besser gestellt werden“, so Scholz. Letztlich verfügten dadurch „besonders die Kommunen, in denen viele Leute auf Unterstützung angewiesen sind, über eine größere Finanzkraft“.

Grundsätzlich treffen die Maßnahmen des Bundes auf einhellige Zustimmung unter den Kommunen. Gespalten reagiert die kommunale Familie allerdings auf das Ausbleiben der Altschuldenlösung. „Die Entscheidungen der Bundesregierung werden nur dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn die Kommunen endlich von der Altschuldenlast befreit werden“, kritisiert etwa der Duisburger Oberbürgermeister Sören Link (SPD). Hier sei nun die Landesregierung gefordert, „eine Lösung für die betroffenen Städte in Nordrhein-Westfalen zu finden.“

Und während der Deutsche Landkreistag die Entkoppelung der Coronahilfe von der Altschuldenlösung begrüßt, sorgt dies beim rheinland-pfälzischen Landkreistag für Bedauern. Die rheinland-pfälzischen Kommunen gehören zu den am meisten verschuldeten in Deutschland. Auch hier richtet sich wie in Duisburg der Blick auf die Landesregierung: „Das Land ist bei den Altschulden nun im Wort“, sagt Landrat Günther Schartz (CDU) aus Rheinland-Pfalz. In diesem Tenor positioniert sich auch der Deutsche Städtetag: „Die kommunalen Altschulden sind nach den Verabredungen in Berlin nun eindeutig Ländersache. Die betroffenen Länder müssen das Problem jetzt anpacken“, sagt Städtetagpräsident Burkhard Jung (SPD).    

Hilfen für Klimaschutz, ÖPNV und Sportstätten

Über die Hilfe bei den KdU und bei Gewerbesteuerausfällen hinaus beinhaltet das Maßnahmenpaket weitere Unterstützung für Kommunen. Etwa stockt der Bund die nationale Klimaschutzinitiative, die Förderprogramme in einer Größenordnung von jährlich 300 Millionen Euro umfasst, zusätzlich um jeweils 50 Millionen Euro in den Jahren 2020 und 2021 auf. Das Geld soll dazu beitragen, in einzelnen Programmen den kommunalen Eigenanteil zu reduzieren.

Zudem plant der Bund Entlastungen für den Öffentlichen Personennahverkehr, der in der Coronakrise unter massiven Fahrgasteinbrüchen leidet. Dies erfolgt unter anderem durch eine einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro. Zudem wird bei KfW-Investitionskrediten für kommunale Unternehmen die bisherige Deckelung der jeweiligen Kreditsumme von 50 Millionen Euro aufgehoben. Außerdem erweitert der Bund für 2020 und 2021 seinen Investitionsplan Sportstätten von 110 Millionen Euro auf 260 Millionen Euro. 

a.erb(*)derneuekaemmerer(.)de  

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Andreas Erb

Andreas Erb ist Redakteur im Public Sector des F.A.Z.-Fachverlags. Er arbeitet insbesondere an der Weiterentwicklung der Plattform #stadtvonmorgen und berichtet dabei vorwiegend über urbane Transformationsprozesse. Für die Redaktion von „Der Neue Kämmerer“ beleuchtet er diese Themen aus Perspektive der Kommunalfinanzen. Seit 1998 ist der Kulturwissenschaftler als Journalist und Autor in verschiedenen Funktionen tätig, seit 2017 als Redakteur im F.A.Z.-Fachverlag.