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Corona-Sondervermögen: SPD fordert Boddenbergs Rücktritt

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Das Corona-Sondervermögen Hessens verstößt gegen die Verfassung – zu diesem Schluss ist der Staatsgerichtshof des Bundeslandes bereits Ende Oktober gekommen. Vergangene Woche hat der Landtag nun eine Sondersitzung zum Thema abgehalten.

In der von den Oppositionsparteien SPD und FDP beantragten Sitzung kündigte der hessische Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) an, die Coronahilfen künftig im Kernhaushalt abzubilden und das Sondervermögen aufzulösen.

Das Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ in Höhe von 12 Milliarden Euro ist laut dem Staatsgerichtshof nicht mit den Artikel 139 Absatz 2 der Verfassung des Bundeslandes vereinbar. Denn dort heißt es: „Alle Einnahmen und Ausgaben des Staates müssen für jedes Rechnungsjahr veranschlagt und auf den Haushaltsplan gebracht werden“.

Persönliche Niederlage für Boddenberg

Die Opposition kritisierte derweil den Umgang der Landesregierung mit der Verfassung. Die SPD-Fraktionsvorsitzende Nancy Faeser wandte sich direkt an den hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU): „Wir wissen beide, dass ein Rücktritt des Finanzministers nach diesem Verfassungsbruch [unausweichlich] ist, doch bei weitem nicht ausreichend.“

Darauf entgegnete die CDU-Fraktionsvorsitzende Ines Claus in einer Pressemitteilung: „Wir, als regierungstragende Fraktionen, nehmen dieses Urteil sehr ernst und werden nun mit aller Akribie und rechtlicher Sorgfalt die geforderten Änderungen vornehmen. Gleichzeitig betonte sie, dass die CDU das Urteil annähme, „aber wir schämen uns nicht, den Menschen geholfen zu haben“.

Zwar lenkte Boddenberg während der Sitzung im Landtag ein, dass dies für ihn persönlich eine Niederlage sei. Er betonte aber auch: „Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen […] einen Weg gewählt, den viele andere Länder ähnlich, in Teilen […] auch gewählt haben.“ Zudem hob der hessische Finanzminister in einem Statement hervor: „Niemand muss seine bereits erhaltenen Hilfen zurückzahlen. Alle bereits bewilligten Maßnahmen und eingegangene Verpflichtungen bleiben von dem Urteil unberührt.“

Bundesländer prüfen Coronahilfen

Es bleibt abzuwarten, ob die Corona-Schuldenpolitik personelle Konsequenzen in der hessischen Landesregierung nach sich ziehen wird. Zudem stellt sich die Frage, ob auch andere Bundesländer damit rechnen müssen, dass ihre Coronahilfen als verfassungswidrig eingestuft werden.

So hat etwa auch der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz im Frühjahr kommenden Jahres ein Normenkontrollverfahren angesetzt. Darin geht es um das Corona-Sondervermögen des Bundeslandes im Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro.

Laut Informationen der Nachrichtenagentur dpa will das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommerns nach dem Urteil in Hessen ebenfalls sorgfältig den „MV-Schutzfonds“ prüfen. In Niedersachsen zieht wiederum die FDP-Fraktion laut Medienberichten Parallelen zum Urteil in Hessen. Auch das niedersächsische Finanzministerium will demnach die Regeln zur Coronafinanzierung erneut kontrollieren.

a.jarchau@derneuekaemmerer.de

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