Welche Maßnahmen haben die Länder in diesem Jahr unternommen, um die finanziellen Folgen der Coronakrise für die Kommunen abzufangen? Wie hoch ist das Volumen, das in diesem Zuge 2021 an die Kommunen geflossen ist? Und wie finanzieren die Bundesländer die Hilfen? DNK hat bei allen 16 Landesfinanzministerien nachgefragt und die Antworten zusammengefasst, einzig aus Baden-Württemberg ist keine Rückmeldung gekommen.
Bayern
Im Bayerischen Staatshaushalt 2021 sind für Leistungen an die Kommunen insgesamt über 19 Milliarden Euro eingeplant. Eine zentrale Rolle nimmt dabei der kommunale Finanzausgleich (KFA) mit rund 10,3 Milliarden Euro 2021 ein. Hinzu kommen Pandemie-bedingte Unterstützungsmaßnahmen.
Der 2020 eingerichtete Sonderfonds Corona-Pandemie wird auch im Jahr 2021 fortgeführt. Darin sind Leistungen an die Kommunen in Höhe von aktuell über 753 Millionen Euro enthalten. Dieser Sonderfonds wird kreditfinanziert, stellt aber kein Sondervermögen dar. Die Haushaltsbelastungen durch die Corona-Krise werden im Staatshaushalt dargestellt und abgewickelt. Daneben erfolgt die Finanzierung aus regulären Haushaltsmitteln des allgemeinen Haushalts.
Eine wichtige pandemiebedingte Unterstützungsmaßnahme im Jahr 2021 ist zum Beispiel die Fortsetzung des ÖPNV-Rettungsschirms. Dieser gleicht in diesem Jahr aufgrund der besonderen Krisensituation 100 Prozent der pandemiebedingten Mindereinnahmen aus. Das Volumen des ÖPNV-Rettungsschirms beträgt in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 1,4 Milliarden Euro.
Berlin
Ein Maßnahmenpaket wurde im vergangenen Jahr mit Wirkung für 2020 und 2021 konzipiert. Das Finanzressort erstellt regelmäßig einen Bericht zum voraussichtlichen Jahresergebnis an den Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses – in Form einer Prognose per 30. Juni 2021. Dort ist für das Jahr 2021 eine Entnahme aus der sogenannten „Pandemie-Rücklage“ in Höhe von 2,8 Milliarden Euro vorgesehen, die sowohl Corona-bedingte Mehrausgaben als auch Mindereinnahmen abdeckt.
Aus der notfallbedingten Kreditaufnahme in Höhe von 7,3 Milliarden Euro im Jahr 2020 wurden der „Pandemie-Rücklage“ als Abschlussbuchung des Jahres 2020 rund 5,35 Milliarden Euro zugeführt. Die für 2021 benötigten Mittel werden dieser Rücklage entnommen.
Brandenburg
Im Rahmen des Kommunalen Rettungsschirms Brandenburg werden im Jahr 2021 die Mindereinnahmen aus dem KFA zu 75 Prozent ausgeglichen. Das entspricht 156,5 Millionen Euro. Zudem gleicht das Bundesland die kommunalen Steuermindereinnahmen (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B, Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer) mit 129,6 Millionen Euro anteilig aus.
Weiterhin wurden im laufenden Jahr 2021 bis Ende Oktober bereits Mittel im Umfang von mehr als 223 Millionen Euro bewilligt, von denen allein ein Betrag von 149 Millionen Euro auf Unterstützungsleistungen des ÖPNV zurückzuführen sind.
Die Finanzierung der Corona-bedingten Ausgaben erfolgt im Haushaltsjahr 2021 über eine im Haushaltsplan 2021 veranschlagte Nettokreditaufnahme. Die Nettokreditermächtigung hat ein Gesamtvolumen von rund 2,9 Milliarden Euro. Darin enthalten ist auch ein Vorsorgebetrag in Höhe von rund 930 Millionen Euro für Corona-bedingte Mehrausgaben und Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2022, der über das Sondervermögen „Brandenburgs Stärken für die Zukunft sichern“ zur Verfügung gestellt wird.
Bremen
Die Hansestadt hat zur Bewältigung der Corona-Pandemie den Bremen-Fonds eingerichtet. Das Volumen beträgt 1,2 Milliarden Euro für die Land- und Stadtgemeinde Bremen. Der Bremen-Fonds wird innerhalb der regulären Haushaltsstrukturen als eigener Produktplan abgebildet, die Freigabe der Mittel erfolgt bedarfsgerecht im Haushaltsvollzug. Der Fonds wird innerhalb des Ausnahmetatbestands der Schuldenbremse kreditfinanziert, da die Corona-Pandemie eine außergewöhnliche Notsituation und Naturkatastrophe darstellt.
Das Volumen der bislang beschlossenen Bremen-Fonds-Maßnahmen beläuft sich derzeit auf rund 421 Millionen Euro im Landeshaushalt und 118 Millionen Euro bei der Stadtgemeinde Bremen. Der tatsächliche Mittelabfluss zum Jahresende kann unter anderem aufgrund von Maßnahmenverzögerungen unter diesen Werten liegen.
Hamburg
Mit den Entscheidungen zum „Hamburger Schutzschirm“ für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen vom März des Jahres 2020 sowie deren Erweiterung und Verlängerung 2021, setzte Hamburg ein umfassendes Angebot an direkten Unterstützungsprogrammen auf, die die akuten Liquiditätsprobleme der stark betroffenen Teile der Hamburger Wirtschaft abmildern. Zu diesem Unterstützungsangebot gehören neben direkten Zuschussprogrammen wie der Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) auch darlehensbasierte Unterstützungsangebote wie der Hamburger Stabilisierungs-Fonds (HSF).
Hamburg hat mit Beginn der Covid-19-Pandemie im Rahmen des „Hamburger Schutzschirms“ gut 270 Millionen Euro an Hilfen auf den Weg gebracht. Außerdem hat die Hansestadt steuerliche Hilfen (wie Stundungen, Anpassung Vorauszahlungen) im Volumen von ca. 6,4 Milliarden Euro gewährt. Hinzu kommen Unterstützungen für die Öffentlichen Unternehmen; allein für dieses Jahr ist mit Corona-bedingten Effekten von rund 200 Millionen Euro zu rechnen.
Da die Coronapandemie eine außergewöhnliche Notsituation darstellt, kann die Freie Hansestadt Hamburg abweichend von den in Normallage geltenden Regelungen der Schuldenbremse zusätzliche Kredite aufnehmen (Notsituationskredite: bis zu 3 Milliarden Euro in 2020-2022) sowie ein zusätzliches doppisches Defizit (bis zu 3,5 Milliarden Euro in 2020-2022) verursachen. Diese dienen zur Finanzierung der Aufwände im Zusammenhang mit der Pandemie.
Hessen
Neben der Stabilisierung des KFA unterstützt das Bundesland wichtige Bereiche der kommunalen Aufgabenwahrnehmung wie Kinderbetreuung, Krankenhausinvestitionen, Digitalisierung sowie Schutzmaßnahmen in Schulen und Kitas finanziell. Bis Ende des Jahres sollen für verschiedenste Maßnahmen nahezu 500 Millionen Euro ausgezahlt sein.
Bis zum Jahresende werden alle Maßnahmen aus dem Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ finanziert. Der Hessische Staatsgerichtshof hat das Sondervermögen bis zum 31. März 2022 für weiterhin anwendbar erklärt. Die Entscheidung über die Weiterfinanzierung der für 2022 geplanten Maßnahmen ist dem weiteren parlamentarischen Verfahren zum Haushaltsplanentwurf 2022 vorbehalten.
Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern hat mit dem Ersten und Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 2,85 Milliarden Euro bereitgestellt. Mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz hat das Bundesland drei Schwerpunkte definiert: Aufstockung der kommunalen Finanzausstattung, zusätzliche Maßnahmen im Bereich Breitbandausbau und Kofinanzierung des ÖPNV-Rettungsschirms.
Im Jahr 2021 erfolgte eine einmalige Aufstockung der Schlüsselzuweisungen um einen Betrag von 35,5 Millionen Euro. Ferner wird für kommunale Zwecke einmalig ein zusätzlicher Betrag von 67 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Gewerbesteuerausfälle zu kompensieren.
Die kommunalen Eigenanteile beim Breitbandausbau in Höhe von 100 Millionen Euro werden aus dem Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ vorfinanziert und durch spätere Entnahmen aus dem Kommunalen Aufbaufonds refinanziert. Das Land übernimmt den Hauptteil (22,24 Millionen Euro) der notwendigen Kofinanzierung für den gemeinsamen ÖPNV-Rettungsschirm von Bund und Ländern. Zudem sind weitere kleinere Beträge im Zuge anderer Maßnahmen, wie etwa Tourismusmodellregionen oder die Förderung von Sportstätten, an die Kommunen geflossen.
Niedersachsen
Die Hilfe bei der Gewerbesteuer im Jahr 2020 überstieg die tatsächlichen Steuerausfälle um 290 Millionen Euro. Im KFA bewirkt die positive Steuerverbundabrechnung eine zusätzliche Nachzahlung in Höhe von 303 Millionen Euro. In der Summe ergibt sich also eine zusätzliche Entlastung von 593 Millionen Euro, die über das Jahr 2020 hinauswirkt.
Zudem haben viele aus dem niedersächsischen Covid-19-Sondervermögen finanzierten Maßnahmen einen kommunalen Bezug. Dazu zählen etwa Maßnahmen zur Wiederbelebung der Innenstädte, zur Sicherung von gewerblicher Struktur sowie zur Förderung der Mobilität und Infrastruktur in den Kommunen. In der Summe sieht der Finanzierungsplan des Sondervermögens 3,5 Milliarden Euro für Maßnahmen zur mittelbaren Unterstützung der Kommunen vor. Die Zahlungen wurden aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie finanziert.
Nordrhein-Westfalen
Trotz der Corona-Krise haben die nordrhein-westfälischen Kommunen auch im Jahr 2020 einen Finanzmittelüberschuss erzielen können. Zudem konnten sie ihre Belastung durch Kredite und Anleihen zur Liquiditätssicherung erneut deutlich senken.
Im Rahmen der Gemeindefinanzierung hat die Landesregierung die Kommunen so gestellt, als hätte es Corona nicht gegeben. Die Finanzausgleichsmasse wurde um rund 943 Millionen Euro auf den Wert der mittelfristigen Finanzplanung vor der Pandemie für das Jahr 2021 aufgestockt. Die Aufstockung erfolgt aus dem sogenannten „NRW-Rettungsschirm“, der mit 25 Milliarden Euro dotiert ist und über 50 Jahre zurückgeführt werden wird. Die Gemeindefinanzierung 2021 beläuft sich auf insgesamt rund 13,6 Milliarden Euro. Hinzukommen 2021 Ausgleiche zur Übernahme von Aufwendungen, die in den Kommunen entstanden sind, beziehungsweise zur anteiligen Mitfinanzierung von geminderten Erträgen.
Rheinland-Pfalz
Um die finanziellen Folgen der Corona-Krise 2021 abzufangen, hat die Landesregierung im Mai 2021 aus eigenen Mitteln 50 Millionen Euro als Gewerbesteuerkompensation ausgezahlt. Darüber hinaus hat sie die Finanzausgleichsmasse im KFA des Jahres 2021 nicht abgesenkt, sondern um 180 Millionen Euro erhöht.
Daneben stehen weitere Landesmittel in Höhe von rund 150 Millionen Euro für verschiedene Zwecke zur Überwindung der Covid-19-Pandemie im Sondervermögen „Nachhaltige Bewältigung der Corona-Pandemie” zur Verfügung. Bis zum 30. September 2021 wurden hiervon aber noch keine Mittel verausgabt. Des Weiteren stellte das Land den Gemeinden/ Gemeindeverbänden im Rahmen des ersten Nachtragshaushaltes 5,7 Millionen Euro an Zuweisungen für Investitionen im Rahmen des Digitalpakts Schule und weitere 6 Millionen Euro bereit.
Die nicht abgesenkte Finanzausgleichsmasse war bereits im Etat 2021 dotiert. Die weiteren Maßnahmen werden über das Sondervermögen „Nachhaltige Bewältigung der Corona-Pandemie“ finanziert.
Saarland
Das Bundesland gleicht die Steuermindereinnahmen der Kommunen bei der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer für die Jahre 2020-2022 zur Hälfte aus (2021: 55 Millionen Euro). Zudem übernimmt das Saarland einen Teil der pandemiebedingten kommunalen Belastungen im Bereich Kosten der Unterkunft (KdU) zusätzlich zur bundesgesetzlichen Regelung für den Zeitraum 2020 bis 2022 (2021: 10 Millionen Euro). Des Weiteren stockt das Bundesland den KFA auf (2021: 50 Millionen Euro).
Das Saarland schafft einen finanziellen Ausgleich zur Stabilisierung des ÖPNV (2021: rund 10 Millionen Euro). Es hebt den Fördersatz für Kommunen von 70 auf 95 Prozent zur Stabilisierung der kommunalen Investitionstätigkeit im Bereich wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 1,71 Millionen Euro an (2021: 0,57 Millionen Euro). Das Land unterstützt die Kommunen in Höhe von 17 Millionen Euro bei der Digitalisierung der kommunalen Verwaltungen, davon entfallen 6 Millionen Euro auf das Jahr 2021.
Zur Finanzierung der pandemiebedingten Kosten errichtete das Saarland das Sondervermögen „zur Bewältigung der finanziellen Folgen der Covid-19-Pandemie“. Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens ist Teil des Nachtragshaushalts 2020 sowie des Doppelhaushalts 2021/2022. Das Sondervermögen verfügt über eine eigene Kreditermächtigung. Die hierfür aufgenommen Kredite werden nach einem gesetzlich festgelegten Tilgungsplan beginnend im Jahr 2025 über einen Zeitraum von 30 Jahren getilgt.
Sachsen
Der im Mai 2020 beschlossene Schutzschirm für Kommunen wird fortgeführt. Unter Berücksichtigung der aktuell vorliegenden Abrechnung werden für die Jahre 2021 und 2022 insgesamt 163 Millionen Euro zum Ausgleich von Steuerausfällen bereitgestellt (59,6 Millionen Euro in 2021, 103,5 Millionen Euro 2022). Die Mittel zum Ersatz von kommunalen Steuermindereinnahmen kommen aus dem Corona-Bewältigungsfonds.
Weiterhin wird die 2021 fällige Abrechnung des Finanzausgleichsjahres 2020 teilweise und zwar in Höhe von 139,6 Millionen Euro bis 2023/24 gestundet. Damit stehen den Kommunen in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 302,7 Millionen Euro zusätzlich von Landesseite zur Verfügung.
Sachsen-Anhalt
Ein Gesetzesentwurf sieht vor, die Corona-bedingten voraussichtlichen Steuerausfälle der Gemeinden im Jahr 2021 in Höhe von 66 Millionen Euro auszugleichen. Darüber hinaus gibt es weitere Kostenerstattungen an die Kommunen zu einzelnen Maßnahmen, zum Beispiel Mittel zur Umsetzung der Impfstrategie sowie die Finanzierung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst.
Das Volumen für die Erstattung an Kommunen in Bezug auf die Corona-Pandemie im Jahr 2021 beträgt über 200 Millionen Euro. Die Hilfen werden aus dem Nachtragshaushalt 2021 finanziert.
Schleswig-Holstein
Der Landtag Schleswig-Holsteins hat zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie auf seine Kommunen ein Paket in Höhe von 425 Millionen Euro beschlossen. Hieraus ist für 2021 etwa die anteilige Kompensation der Lohn- und Einkommensteuerausfälle über 84 Millionen Euro geplant. Darüber hinaus hat das Land zur Stabilisierung des KFA in den Jahren 2020/21 ein Darlehen begeben, das im Jahr 2021 eine weitere Stützung der Finanzausgleichsmasse in Höhe von rund 28 Millionen Euro zu Lasten des Landeshaushalt vorsieht.
Für ein kommunales Infrastrukturprogramm sind 2021 weitere 10 Millionen Euro vorgesehen. Für den Bereich der Krankenhausfinanzierung erhalten die Kommunen weitere Infrastrukturmittel in Höhe von rund 44 Millionen Euro. Im Zuge der Corona-Pandemie hat der Landtag eine außergewöhnlichen Notsituation festgestellt und eine Notkreditermächtigung beschlossen. Mit Hilfe dieses Kredits sollen die Hilfen finanziert werden.
Thüringen
Für das Jahr 2020 eingeführte Haushaltserleichterungen wurden auf 2021 ausgeweitet. Zudem hat das Land den Thüringer Kommunen 2021 ein 200 Millionen Euro umfassendes Unterstützungspaket zur Verfügung gestellt (80 Millionen Euro Steuerstabilisierungszuweisungen, 10 Millionen Euro Sonderzuweisungen an Kur- und Erholungsorte sowie eine Aufstockung der Masse des KFA um 110 Millionen Euro). Umgesetzt wurden die Maßnahmen durch das Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2020 sowie den Landeshaushalt 2021.
Das Sondervermögen „Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefonds“ beinhaltet weitere Zuweisungen an den kommunalen Bereich, unter anderem zur Unterstützung bei der Kontaktpersonennachverfolgung und zum Ausgleich von Mehraufwendungen bei der Eingliederungshilfe. Daneben werden Mittel für investive Maßnahmen der Kommunen bereitgestellt, zum Beispiel für die pandemiebedingte Ausstattung der Schulen und Investitionen in kommunale Krankenhäuser. Hierfür stehen gemäß aktuellem Wirtschaftsplan rund 110 Millionen Euro zur Verfügung.
Darüber hinaus erhielten die Thüringer Gemeinden ergänzende Zuweisungen bei den Gewerbesteuern. Dadurch konnten Gewerbesteuerrückgänge der Kommunen aus dem Jahr 2020 zu rund 93 Prozent ausgeglichen werden.
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