Für eine Liquiditätshilfe angeschlagener Krankenhäuser sieht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Vorfeld der geplanten Krankenhausreform „keinen Spielraum“. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage dieser Redaktion an das Bundesgesundheitsministerium hervor. In den vergangenen Wochen mehrten sich Rufe aus Kommunen an Bund und Länder. Sie weisen auf die prekäre Situation hin, in der sich kommunale Krankenhäuser befinden. Vielerorts müssen Kommunen ihre Kliniken mit eigenen Mitteln in Millionenhöhe stützen, um Insolvenzen abzuwenden und die Krankenhausfinanzierung abzusichern.
Insolvenzen und Schließungen absehbar
Mit der anstehenden Krankenhausreform wolle man die Strukturprobleme beheben, so das Gesundheitsministerium auf Anfrage. Kern der Reform ist eine Umstellung des Abrechnungssystems von Fallpauschalen auf Vorhaltepauschalen. So sollen medizinische Leistungen, die für die Daseinsvorsorge vorgehalten werden müssen – etwa zur Behandlung von Notfällen – auskömmlicher finanziert werden, um die Liquiditätslage der Kliniken zu entlasten. Bislang sorgen diese Fallpauschalen oft für Defizite, da sie nicht planbar abgerufen werden .
Zwar wolle man darüber hinaus Hilfsmaßnahmen für in Notlage geratene Krankenhäuser prüfen, sagte Lauterbach am 10. Juli bei der Vorstellung eines Eckpunktepapiers für die Reform. Doch weitere, zusätzliche Finanzmittel zur Krankenhaussicherung könne der Bund nicht zusagen. Es werde zu Krankenhausinsolvenzen und auch zu -schließungen kommen, so der Minister.
Krankenhausfinanzierung: Rufe nach Hilfe werden lauter
Mittlerweile fordern aber immer mehr Kommunen, deren Krankenhäuser von Liquiditätsengpässen betroffen sind, Bund und Länder zum Handeln auf. Die Oberbürgermeister von Saarbrücken und Landau wandten sich zuletzt an ihre jeweilige Landesregierung und drängten diese sogar auf eine Bunddesratsinitiative zur Krankenhausrettung. Ebenso sprach sich der Deutsche Städtetag in der Vergangenheit mehrfach dafür aus, das Bund und Länder bis zum Inkrafttreten der Reform dringend Überbrückungshilfen für strauchelnde Kliniken ausgeben.
Eine solche Überbrückungshilfe plant das Land Baden-Württemberg. Die dortige Landesregierung hat vor wenigen Tagen angekündigt, den Kommunen als „Rettungspaket“ und „Akuthilfe“ 126 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Die baden-württembergischen Kommunen begrüßen dieses Engagement und insbesondere das unbürokratische Vorgehen als wichtigen Beitrag für die Krankenhausfinanzierung. Allerdings weisen sie gleichzeitig auf die viel größere Dimension des Strukturproblems hin, das mit dieser Einmalzahlung nicht grundsätzlich zu aufzulösen sei.
Krankenhausfinanzierung belastet kommunale Haushalte
„Die baden-württembergischen Landkreise haben allein von 2017 bis 2021 einen Defizitausgleich von einer Milliarde Euro geleistet und zu der unzureichenden Investitionsförderung des Landes eine halbe Milliarde Euro dazu gegeben“, heißt es etwa vom baden-württembergischen Landkreistag.
Hintergrund der defizitären Betriebsergebnisse sind vor allem die Inflation sowie steigende Kosten für Energie, Medikamente und Materialen. Da die Abrechnungsmodalitäten in der Regel definiert sind, können Krankenhäuser rasant steigende Kosten nicht ohne weiteres an Leistungsempfänger weitergeben. Ebenso limitiert der zunehmende Fachkräftemangel im Gesundheitswesen die Möglichkeiten der Krankenhäuser, lukrative Leistungen zu erbringen und positive Ergebnisse zu erzielen.
Info
Anne-Kathrin Meves ist Redakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Nach dem Studium der Anglistik, Geschichte und Wirtschaftswissenschaften (M.A.) hat sie ein Volontariat beim Deutschen Fachverlag in Frankfurt am Main absolviert. Danach wechselte sie 2011 als Redakteurin zu Frankfurt Business Media, dem FAZ Fachverlag. Zunächst schrieb sie dort für die Magazine „FINANCE“ und „Der Treasurer“. 2018 wechselte sie in das Redaktionsteam von „Der Neue Kämmerer“.